Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss:
Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag mit LEO'S Imbiss & Partyservice kommt erst dann rechtsverbindlich zustande, wenn der Kunde die von uns zugesandte Auftragsbestätigung unterschrieben an uns zurücksendet. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten alle Angebote als freibleibend.
Sonderregelung zum Gesundheitsschutz (Hitze-Klausel):
Die Qualität unserer Speisen und die Gesundheit unserer Kunden haben oberste Priorität. Bei Außentemperaturen ab 30 °C (maßgeblich ist die amtliche Wetterprognose für den Lieferort am Vortag bzw. Liefertag) behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an der Bestellung vorzunehmen.
Dies betrifft insbesondere hitzeempfindliche und leicht verderbliche Produkte wie Gefüllte Eier, Salate mit Mayonnaise oder ähnliche Waren.
Um lebensmittelbedingte Erkrankungen (z. B. durch Salmonellen) konsequent vom Kunden abzuwenden, behalten wir uns in diesen Fällen vor, die Rezeptur anzupassen (z. B. Verwendung einer essig-/ölbasierten Alternative) oder die betroffenen Speisen durch gleichwertige, hitzebeständige Alternativen zu ersetzen.
Haftungsausschluss bei hitzebedingten Änderungen:
Nimmt LEO'S Imbiss & Partyservice Änderungen oder Austauschlieferungen gemäß Absatz 2 vor, um den gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu genügen, begründet dies keinen Mangel der Leistung. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz (z. B. wegen der Beschaffung von Ersatzspeisen durch Dritte) sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Verantwortung des Kunden für die Kühlkette (Haftungsübergang):
Mit der Übergabe der Kalten Speisen an den Kunden oder an den vereinbarten Lieferort geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und die Einhaltung der Kühlkette vollständig auf den Kunden über.
Der Kunde ist verpflichtet, leicht verderbliche Speisen (insbesondere Ei- und Mayonnaise-Produkte) bis zum Verzehr ununterbrochen bei maximal 7 °C (oder der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höchsttemperatur für die jeweilige Warengruppe) zu kühlen.
LEO'S Imbiss & Partyservice übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, Qualitätsminderungen oder Verderb der Speisen, die auf eine unsachgemäße Lagerung, mangelnde Kühlung oder eine Unterbrechung der Kühlkette nach der Übergabe zurückzuführen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde trotz einer ausdrücklichen Hitzewarnung des Anbieters auf die Lieferung hitzeempfindlicher Originalspeisen bestanden hat.
Zahlungsbedingungen für Ihren Auftrag bei LEO'S Imbiss & Partyservice.
Sie können folgende Zahlungsoptionen wählen:
Barzahlung:
Direkt bei der Lieferung bar an unseren Mitarbeiter vor Ort
Überweisung:
Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung
Wichtiger rechtlicher Hinweis zum Zahlungsverzug:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Option ,,Überweisung"
gemäß § 286 Abs. 3 BGB automatisch in Verzug befinden, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist.
Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist befinden Sie sich automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ab dem 8. Tag nach Leistungserbringung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. auf die offene Forderung berechnet.
Zudem behalten wir uns LEO'S Imbiss & Partyservice das Recht vor, eine Mahnpauschale sowie Kosten für die Einleitung eines Inkassoverfahrens geltend zu machen.
